{"id":519,"date":"2013-10-08T18:05:28","date_gmt":"2013-10-08T16:05:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.fspolitik.de\/?page_id=519"},"modified":"2024-08-24T10:30:46","modified_gmt":"2024-08-24T08:30:46","slug":"geschaeftsordnung-des-fachbereiches-politik","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.fspolitik.de\/?page_id=519","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsordnung des Fachbereiches Politik"},"content":{"rendered":"<p><strong>Gesch\u00e4ftsordnung des Fachbereichs Politikwissenschaft der Universit\u00e4t Freiburg (Stand M\u00e4rz 2022)<\/strong><\/p>\n<p><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><\/p>\n<p>Wir, die Student*innen des Fachbereichs Politikwissenschaft der Albert-Ludwigs-Universit\u00e4t Freiburg im Breisgau, geben uns im Folgenden im Rahmen unserer Selbstverwaltung eine Gesch\u00e4ftsordnung als Vereinbarung \u00fcber den Umgang miteinander und die grundlegenden Abl\u00e4ufe und Aufgaben der Fachbereichsvertretung.<\/p>\n<p>Wir, die Studierendenvertretung im Fachbereich Politikwissenschaft, geben uns die Selbstbezeichnung \u201eFachschaft Politik\u201c. Wir setzen uns f\u00fcr Gleichberechtigung und Gleichbehandlung ein. Wir wenden uns gegen jede Form der Diskriminierung, insbesondere auf Grund von Geschlecht, sexueller Identit\u00e4t, Staatsangeh\u00f6rigkeit und Herkunft, Sprache und Kommunikationsform, Behinderung und chronische Erkrankung, Ern\u00e4hrung, religi\u00f6ser und politischer Anschauung sowie sozialer Situation und Pr\u00e4gung. Wir gehen gegen\u00fcber jeder*jedem vom guten Willen aus. Wir stellen uns menschenverachtenden Tendenzen entschieden entgegen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>\u00a71 Grunds\u00e4tze und Aufgaben<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die Fachbereichssitzung aller Student*innen des Fachbereichs Politik ist basisdemokratisch organisiert.<\/li>\n<li>Zu ihren Aufgaben geh\u00f6rt insbesondere die Vertretung der Student*innen gegen\u00fcber den Organen der Studierendenschaft, dem Seminar f\u00fcr Wissenschaftliche Politik, des Fakult\u00e4tsrats, der Universit\u00e4tsleitung und -verwaltung. Sie nimmt die Vertretung der Interessen der Student*innen des Fachbereichs in fachlichen, politischen, kulturellen, sozialen und sportlichen Belangen wahr.<\/li>\n<li>Neben der*dem gew\u00e4hlten Fachbereichsvertreter*in gibt es bis zu 10 Stellvertreter*innen, gem\u00e4\u00df \u00a715(1) der Organisationssatzung der Studierendenvertretung de ALU, die nach Stimmanzahlreihung vertretungsberechtigt sind.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>\u00a72 Sitzungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die Sitzung der Fachbereichsvertretung ist beschlussf\u00e4hig, wenn 0,75 Prozent der Mitglieder des Fachbereichs, mindestens aber f\u00fcnf, anwesend sind, einschlie\u00dflich der*des gew\u00e4hlte*n Vertreter*in f\u00fcr den Studierendenrat oder einer*eines Stellvertreter*in.<\/li>\n<li>Bei Nichtbeschlussf\u00e4higkeit hat die Sitzung lediglich empfehlenden Charakter. Der*die Fachbereichsvertreter*in soll in diesem Falle nicht an der Abstimmung im Studierendenrat teilnehmen<\/li>\n<li>Die Fachbereichsvertretung tritt w\u00e4hrend der Vorlesungszeit in der Regel w\u00f6chentlich zusammen. Der regelm\u00e4\u00dfige Termin und Ort der Fachbereichssitzung wird in der ersten Sitzung des jeweiligen Semesters festgelegt.<\/li>\n<li>In der vorlesungsfreien Zeit ist mindestens eine Sitzung durch die*den gew\u00e4hlte*n Vertreter*in und einer*eines Stellvertreter*in, beziehungsweise zwei Stellvertreter*innen eine Woche im Voraus einzuberufen.<\/li>\n<li>Au\u00dferordentliche Sitzungen k\u00f6nnen von der*dem gew\u00e4hlten Vertreter*in und eines*einer Stellvertreter*in gemeinsam oder auf Antrag von 20 Mitgliedern des Fachbereichs gesondert einberufen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>\u00a72a Sitzungsformat<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die Fachbereichsvertretung tagt grunds\u00e4tzlich in Pr\u00e4senz. Sie kann mit Hilfe elektronischer technischer Verfahren, insbesondere Telefon- und Videokonferenzen, Sitzungen durchf\u00fchren und Beschl\u00fcsse fassen, wenn eine Pr\u00e4senzsitzung in begr\u00fcndeten F\u00e4llen nicht stattfinden kann. Die Vorschriften in den Gesch\u00e4ftsordnungen, insbesondere zur Beschlussf\u00e4higkeit und Beschlussfassung bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Der*die gew\u00e4hlten Fachbereichsvertreter*in kann in Absprache mit der*den Stellvertreter*innen das Sitzungsformat auf online oder hybrid \u00e4ndern. Dies wird durch Versenden der Einladung bekanntgegeben.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>\u00a73 Sitzungsmoderation<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Zu Beginn wird eine Person bestimmt, welche die Sitzung moderiert. Sie verh\u00e4lt sich dabei unparteiisch. Hierbei soll auf die Quotierung zwischen m\u00e4nnlich und weiblich geachtet werden. Personen, welche sich jenseits des bin\u00e4ren Geschlechtersystems zuordnen, haben immer Vorrang.<\/li>\n<li>Die Sitzungsmoderation f\u00fchrt eine Redeliste, beachtet deren Einhaltung und erteilt das Wort in der Reihenfolge der Meldungen. Dabei ist sowohl eine Quotierung nach Erstredner*innen als auch eine wie in 3(1) definierte Quotierung einzuhalten. Letzteres genie\u00dft Vorrang.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>\u00a74 Protokoll<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Es wird ein*e Protokollant*in bestimmt. Es ist ein Verlaufsprotokoll zu f\u00fchren.<\/li>\n<li>Diskussionsabbildungen sind anonymisiert festzuhalten. Beim Verfassen des Protokolls ist auf generisches Maskulin zu verzichten.<\/li>\n<li>Das Protokoll wird sp\u00e4testens einen Tag nach der Sitzung auf geeignete Weise ver\u00f6ffentlicht.<\/li>\n<li>Das Protokoll gilt als beschlossen, wenn in der darauffolgenden Sitzung keine Einw\u00e4nde gegen das Protokoll erhoben werden. \u00a0Bei Einw\u00e4nden wird das korrigierte Protokoll in der n\u00e4chsten Sitzung beschlossen und in neuer Fassung ver\u00f6ffentlicht.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>\u00a75 Abstimmungen und Wahlen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Antrags- und redeberechtigt sind alle Anwesenden.<\/li>\n<li>Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Fachbereichs.<\/li>\n<li>Abgestimmt wird durch das eindeutige Heben der Hand. Bei hybriden oder Onlinesitzung ist auch die Stimmabgabe per Chat oder eindeutigem Heben der Hand im Video m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Auf Wunsch kann jedes Mitglied auf die Stimmabgabe verzichten. Die Anzahl der nicht abgegebenen Stimmen wird im Protokoll vermerkt. Dies wirkt sich nicht auf die Beschlussf\u00e4higkeit aus.<\/li>\n<li>Zur \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung bedarf es der absoluten Mehrheit der Anwesenden. Ein Antrag auf \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung darf nur abgestimmt werden, wenn er auf mindestens zwei Sitzungen der Fachbereichsvertretung er\u00f6rtert wurde.<\/li>\n<li>Weitergehende Antr\u00e4ge\n<ol>\n<li>Geht ein Antrag weiter als ein anderer, so ist \u00fcber den weitergehenden zuerst abzustimmen. Wird dieser angenommen, so sind weniger weitgehende Antr\u00e4ge erledigt.<\/li>\n<li>L\u00e4sst sich ein Weitergehen im Sinne von (6) 1. nicht feststellen, so bestimmt sich die Reihenfolge in der konkurrierende Antr\u00e4ge abgestimmt werden nach der Reihenfolge der Antragsstellung.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Wahlen und Abwahlen von Personen erfolgen mit absoluter Mehrheit.<\/li>\n<li>Auf ein ausgeglichenes Geschlechterverh\u00e4ltnis soll bei der Wahl in \u00c4mter geachtet werden.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>\u00a76 Tagesordnung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die Fachbereichsvertretung gibt sich zu jeder Sitzung eine Tagesordnung. Eine vorl\u00e4ufige Tagesordnung wird mit der Sitzungseinladung versandt.<\/li>\n<li>Zu Beginn der Sitzung unter TOP 0. Formalia k\u00f6nnen weitere Tagesordnungspunkte eingebracht werden.<\/li>\n<li>Unbeschadet dessen sind Eilantr\u00e4ge m\u00f6glich. Die Dringlichkeit ist zu begr\u00fcnden. Durch ein F\u00fcnftel der Anwesenden, aber mindestens f\u00fcnf, kann Einspruch gegen die Behandlung des Eilantrages eingelegt werden. Wird Einspruch erhoben, ist der Antrag auf der darauffolgenden Sitzung zu behandeln.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>\u00a77 Antr\u00e4ge zur Gesch\u00e4ftsordnung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Ein Antrag zur Gesch\u00e4ftsordnung ist durch das Heben beider H\u00e4nde anzuzeigen. Der*des Antragsteller*in ist als n\u00e4chstes das Wort zu erteilen. Redebeitr\u00e4ge und Abstimmungen d\u00fcrfen dadurch nicht unterbrochen werden.<\/li>\n<li>Auf den Gesch\u00e4ftsordnungsantrag folgt h\u00f6chstens eine Gegenrede, die durch das Heben beider H\u00e4nde angezeigt wird. Unmittelbar nach der Gegenrede ist \u00fcber den Antrag abzustimmen. In diesem Falle gibt es keine Enthaltung. Erfolgt keine Gegenrede, gilt der Gesch\u00e4ftsordnungsantrag als angenommen.<\/li>\n<li>Bei Gegenreden zu Gesch\u00e4ftsordnungsantr\u00e4gen sind inhaltliche gegen\u00fcber formalen vorzuziehen.<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge zur Gesch\u00e4ftsordnung sind insbesondere aber nicht ausschlie\u00dflich\n<ol>\n<li>Antrag auf \u00c4nderung der Tagesordnung<\/li>\n<li>Antrag auf Nichtbefassung<\/li>\n<li>Antrag auf Vertagung<\/li>\n<li>Antrag auf Schluss der Redeliste<\/li>\n<li>Antrag auf Schluss der Debatte<\/li>\n<li>Antrag auf nochmalige Ausz\u00e4hlung der Abstimmung<\/li>\n<li>Antrag auf Beschr\u00e4nkung der Redezeit<\/li>\n<li>Antrag auf abweichende Abstimmungsmethoden<\/li>\n<li>Antrag auf Neuwahl der Moderation<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>\u00a78 Verh\u00e4ltnis zu den Organen der Universit\u00e4t und der Studierendenschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Vertreter*innen des Fachbereiches in den Organen der Universit\u00e4t und der Studierendenschaft sind an Beschl\u00fcsse und Abstimmungen der Sitzung der Fachbereichsvertretung gebunden.<\/li>\n<li>Vertreter*innen des Fachbereiches berichten regelm\u00e4\u00dfig in der Fachbereichssitzung.<\/li>\n<li>Die Fachbereichtsvertretung vernetzt sich mit den anderen Fachbereichen der Philosophischen Fakult\u00e4t insbesondere zu folgenden Themen:\n<ol>\n<li>Beratung \u00fcber eine gemeinsame Liste zur Wahl der studentischen Mitglieder des Fakult\u00e4tsrates<\/li>\n<li>bez\u00fcglich der*des beratenden Vertreter*in im Fakult\u00e4tsrat nach \u00a7 65 a Absatz 6 LHG<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>\u00a79 Finanzen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der Fachbereich w\u00e4hlt eine*n Kassenwart*in, die*der mit der Verwaltung der Fachbereichsfinanzen betraut wird.<\/li>\n<li>Auf Transparenz und Sorgfalt ist bei der Kassenf\u00fchrung zu achten.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>\u00a710 Arbeitskreise<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Zur gesonderten Behandlung von Themen bildet die Fachbereichsvertretung Arbeitskreise. Diese sind an Beschl\u00fcsse der Fachbereichsvertretung gebunden und dieser Rechenschaft schuldig.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>\u00a711 Schlussbestimmungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Diese Gesch\u00e4ftsordnung tritt am \u2026. mit Beschlussfassung der Fachbereichvertretung in Kraft.<\/li>\n<li>\u00dcber \u00c4nderungen dieser Gesch\u00e4ftsordnung ist die Wahl-, Satzungs- und Schlichtungskommission der Verfassten Studierendenschaft zu unterrichten.<\/li>\n<li>Gibt es unausr\u00e4umbare Zweifel bei der Auslegung dieser Gesch\u00e4ftsordnung kann die Wahl-, Satzungs- und Schlichtungskommission angerufen und um eine Stellungnahme gebeten werden.<\/li>\n<li>Bei Einf\u00fchrung des Kommunismus ist vom Balkon des Kollegiengeb\u00e4udes IV eine rote Fahne zu hissen.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gesch\u00e4ftsordnung des Fachbereichs Politikwissenschaft der Universit\u00e4t Freiburg (Stand M\u00e4rz 2022) Pr\u00e4ambel Wir, die Student*innen des Fachbereichs Politikwissenschaft der Albert-Ludwigs-Universit\u00e4t Freiburg im Breisgau, geben uns im Folgenden im Rahmen unserer Selbstverwaltung eine Gesch\u00e4ftsordnung als Vereinbarung \u00fcber den Umgang miteinander und die grundlegenden Abl\u00e4ufe und Aufgaben der Fachbereichsvertretung. 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